Eine Einzelfirma zu löschen klingt zuerst nach einem einfachen Formular. In der Praxis geht es aber um mehr: Handelsregister, AHV-Ausgleichskasse, Mehrwertsteuer, offene Rechnungen, Steuerabschluss und manchmal auch Versicherungen oder Geschäftskonten.
Wenn ich eine Einzelfirma in der Schweiz löschen würde, würde ich nicht beim Formular anfangen, sondern bei der Frage: Ist die Geschäftstätigkeit wirklich beendet und sind alle offenen Punkte geklärt? Genau daran scheitern viele. Die Löschung im Handelsregister ist nur ein Teil des gesamten Abschlusses.
In diesem Ratgeber zeige ich dir, wie du eine Einzelfirma in der Schweiz 2026 sauber löschst, welche Stellen du informieren musst, welche Fehler du vermeiden solltest und wann eine Löschung überhaupt nötig ist.
Wann muss ich eine Einzelfirma löschen?
Eine Einzelfirma solltest du löschen, wenn du deine selbständige Tätigkeit definitiv beendet hast und kein Geschäft mehr unter dieser Einzelfirma führst. Besonders relevant ist das, wenn deine Einzelfirma im Handelsregister eingetragen ist.
Der Kanton Freiburg weist darauf hin, dass die Löschung beantragt werden muss, sobald die Tätigkeit beendet wird; eine rückwirkende Löschung wird dort nicht vorgenommen.
In meinem Fall würde ich zuerst prüfen, ob ich wirklich keine Leistungen mehr anbiete, keine neuen Rechnungen mehr stelle und keine laufenden Verträge mehr über die Einzelfirma bestehen. Erst dann ist der Moment für die Löschung sinnvoll.
Unterschied zwischen Tätigkeit beenden und Handelsregistereintrag löschen
Die Geschäftsaufgabe und die Löschung im Handelsregister sind nicht dasselbe.
Du kannst deine Tätigkeit praktisch beenden, indem du keine Aufträge mehr annimmst. Wenn deine Einzelfirma aber im Handelsregister eingetragen ist, bleibt der Eintrag bestehen, bis du die Löschung beim zuständigen Handelsregisteramt beantragst.
Das bedeutet:
| Situation | Was passiert? |
|---|---|
| Du nimmst keine Aufträge mehr an | Die Tätigkeit ist faktisch beendet |
| Du hast noch einen Handelsregistereintrag | Die Einzelfirma erscheint weiterhin im Register |
| Du stellst einen Löschungsantrag | Das Handelsregisteramt prüft und publiziert die Löschung |
| Du informierst AHV, MWST und Steuerstellen | Die administrativen Pflichten werden sauber abgeschlossen |
Viele denken, mit der Löschung im Handelsregister sei automatisch alles erledigt. Das stimmt oft nicht. AHV, MWST, Steuern und Buchhaltung müssen separat geprüft werden.
Wann eine Löschung Pflicht wird
Eine Löschung wird vor allem dann relevant, wenn:
- die Geschäftstätigkeit dauerhaft eingestellt wurde
- die Einzelfirma im Handelsregister eingetragen ist
- keine Einnahmen mehr über diese Tätigkeit erzielt werden
- keine Geschäftstätigkeit unter dem Firmennamen weitergeführt wird
- die selbständige Erwerbstätigkeit bei der AHV beendet werden soll
Wenn du nur eine Pause machst, ist die Lage anders. Dann solltest du nicht vorschnell löschen, sondern prüfen, ob eine spätere Wiederaufnahme geplant ist.
Einzelfirma löschen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Der sauberste Weg ist ein geordneter Ablauf. Ich würde die Einzelfirma nicht einfach „schnell löschen“, sondern Schritt für Schritt vorgehen.
Schritt 1: Datum der Geschäftsaufgabe festlegen
Lege zuerst fest, ab welchem Datum du die Tätigkeit wirklich eingestellt hast. Dieses Datum ist wichtig für:
- Handelsregister
- AHV-Ausgleichskasse
- Steuererklärung
- MWST-Abrechnung
- Buchhaltung
- offene Verträge
Wenn ich das selbst mache, würde ich ein klares Datum wählen, zum Beispiel den letzten Tag eines Monats oder Quartals. Das erleichtert die Buchhaltung und spätere Nachweise.
Schritt 2: Offene Rechnungen, Verträge und Verpflichtungen prüfen
Vor der Löschung solltest du prüfen:
- Sind alle Kundenrechnungen gestellt?
- Gibt es noch offene Zahlungen?
- Gibt es laufende Abos, Mietverträge oder Versicherungen?
- Sind Lieferantenrechnungen bezahlt?
- Gibt es Garantien, Rückerstattungen oder Streitfälle?
- Müssen Geschäftsdaten archiviert werden?
Gerade bei einer Einzelfirma haftest du persönlich. Deshalb verschwindet eine offene Verpflichtung nicht einfach, nur weil der Handelsregistereintrag gelöscht wird.
Schritt 3: Löschung beim Handelsregisteramt beantragen
Wenn deine Einzelfirma im Handelsregister eingetragen ist, stellst du den Löschungsantrag beim Handelsregisteramt deines Kantons.
Im Kanton Zürich kann die Anmeldung online über ZHservices erfolgen. Dort werden das Handelsregister-Eingabeformular, die erforderlichen Dokumente und Vorgaben wie PDF/A-Format sowie elektronische Signatur oder elektronische Beglaubigung genannt.
Je nach Kanton kann der Ablauf leicht abweichen. Deshalb solltest du immer die Seite des zuständigen kantonalen Handelsregisteramts prüfen.
Schritt 4: AHV-Ausgleichskasse informieren
Wenn du als selbständig erwerbende Person bei der AHV angemeldet warst, musst du die Aufgabe der selbständigen Tätigkeit melden.
Die Sozialversicherungsanstalt St. Gallen nennt für die Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit die Meldung über AHVeasy oder ein entsprechendes Abklärungsformular.
Ich würde diesen Schritt nicht aufschieben. Die AHV-Beiträge hängen von deiner Erwerbstätigkeit und deinem Einkommen ab. Wenn die Tätigkeit beendet ist, sollte die Ausgleichskasse das wissen.
Schritt 5: MWST, Steuern und UID prüfen
War deine Einzelfirma mehrwertsteuerpflichtig, musst du auch die MWST sauber abschliessen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung bietet online Möglichkeiten zur Abklärung der MWST-Pflicht und zur Meldung von Unternehmensangaben.
Die SVA Zürich weist darauf hin, dass bei einem Jahresumsatz von mindestens CHF 100’000 für Leistungen in der Schweiz grundsätzlich Mehrwertsteuerpflicht besteht.
Auch wenn du nicht MWST-pflichtig warst, musst du die letzten Einnahmen und Ausgaben korrekt in der Steuererklärung erfassen.
Schritt 6: Bankkonto, Versicherungen und Buchhaltung abschliessen
Nach dem offiziellen Teil kommen die praktischen Punkte:
- Geschäftskonto saldieren oder umstellen
- Versicherungspolicen kündigen
- Buchhaltung abschliessen
- Belege archivieren
- Software-Abos beenden
- Website, Impressum und Google-Profil anpassen
- E-Mail-Adresse und Domain prüfen
Als ich solche Prozesse begleitet habe, war oft nicht der Handelsregistereintrag das Problem, sondern vergessene kleine Verträge: ein Buchhaltungstool, ein Hosting-Abo, ein Branchenverzeichnis oder eine Versicherung.
Einzelfirma aus dem Handelsregister löschen

Die Löschung im Handelsregister ist der formelle Schritt, mit dem deine eingetragene Einzelfirma aus dem Register entfernt wird.
Welche Unterlagen brauche ich?
Die genauen Anforderungen hängen vom Kanton ab. Typischerweise brauchst du:
| Unterlage / Angabe | Zweck |
|---|---|
| Löschungsanmeldung | Offizieller Antrag an das Handelsregisteramt |
| Datum der Geschäftsaufgabe | Grundlage für die Löschung |
| Unterschrift der Inhaberin oder des Inhabers | Bestätigung des Antrags |
| Beglaubigung oder elektronische Signatur | Je nach Kanton und Einreichungsform |
| Zusatzdokumente | Falls vom Handelsregisteramt verlangt |
Im Kanton Zürich wird beim Online-Prozess unter anderem erwähnt, dass Dokumente in PDF/A hochgeladen und qualifiziert elektronisch unterschrieben oder elektronisch beglaubigt sein müssen.
Online-Löschung oder Formular per Post?
2026 bieten mehrere Kantone digitale oder teil-digitale Abläufe an. Trotzdem ist der Prozess nicht überall identisch.
| Variante | Geeignet für | Vorteil | Möglicher Nachteil |
|---|---|---|---|
| Online-Einreichung | Nutzer mit digitaler Signatur oder Beglaubigung | schneller, direkter, nachvollziehbar | technische Anforderungen |
| Formular per Post | einfache Fälle ohne digitale Signatur | vertraut, oft unkompliziert | längere Bearbeitungszeit |
| Treuhänder oder Dienstleister | komplexere Fälle | weniger Aufwand | zusätzliche Kosten |
Wenn ich keinen Zeitdruck habe und der Fall einfach ist, würde ich zuerst den kantonalen Online-Prozess prüfen. Bei Unsicherheit, offenen Steuerfragen oder MWST-Pflicht würde ich vorher mit einer Treuhandperson sprechen.
Warum keine rückwirkende Löschung möglich sein kann
Ein häufiger Fehler: Man möchte die Einzelfirma rückwirkend löschen lassen, weil die Tätigkeit schon vor Monaten beendet wurde.
Das kann je nach Kanton problematisch sein. Der Kanton Freiburg erklärt, dass keine rückwirkende Löschung vorgenommen wird.
Praktisch heisst das: Warte nicht zu lange. Sobald klar ist, dass du die Tätigkeit definitiv eingestellt hast, solltest du die nächsten Schritte vorbereiten.
Kosten und Dauer der Löschung
Die Kosten hängen vom Kanton, der Einreichungsform und möglichen Zusatzleistungen ab.
Typische Gebühren beim Handelsregisteramt
Für eine einfache Löschung einer Einzelfirma können kantonale Gebühren anfallen. Die genauen Beträge solltest du beim zuständigen Handelsregisteramt prüfen.
Als grobe Orientierung gilt:
| Kostenpunkt | Möglicher Betrag |
|---|---|
| Handelsregistergebühr | je nach Kanton unterschiedlich |
| Beglaubigung der Unterschrift | oft zusätzliche Gebühr |
| Treuhand- oder Dienstleisterkosten | nur bei externer Unterstützung |
| Abschlussbuchhaltung | abhängig vom Aufwand |
| MWST- oder Steuerberatung | nur bei Bedarf |
Bei einer einfachen Einzelfirma ohne MWST, ohne Mitarbeitende und ohne offene Verträge bleibt der Aufwand meist überschaubar. Bei einer Einzelfirma mit MWST, Warenlager, Personal oder komplexer Buchhaltung kann der Abschluss deutlich mehr Arbeit machen.
Wie lange dauert die Löschung?
Die Dauer hängt von der Vollständigkeit des Antrags und vom Kanton ab.
Typischer Ablauf:
| Phase | Dauer |
|---|---|
| Vorbereitung der Unterlagen | wenige Stunden bis einige Tage |
| Prüfung durch Handelsregisteramt | je nach Kanton und Auslastung |
| Rückfragen / Korrekturen | falls Angaben fehlen |
| Publikation der Löschung | nach Annahme des Antrags |
| Abschluss AHV, MWST, Steuern | oft länger als die Handelsregisterlöschung |
Ich würde innerlich nicht nur mit der Handelsregisterbearbeitung rechnen. Der ganze Abschluss der Einzelfirma kann sich über mehrere Wochen oder länger ziehen, besonders wenn noch Steuer- oder MWST-Themen offen sind.
Ferien, Krankheit und Lohn in der Schweiz: Was gilt?Einzelfirma löschen ohne Handelsregistereintrag
Nicht jede Einzelfirma ist im Handelsregister eingetragen. Das macht die Sache einfacher, aber nicht automatisch erledigt.
Was gilt, wenn die Einzelfirma nie eingetragen war?
Wenn deine Einzelfirma nie im Handelsregister eingetragen war, kannst du dort auch keinen Eintrag löschen lassen.
Trotzdem solltest du prüfen:
- Warst du bei der AHV als selbständig erwerbend angemeldet?
- Warst du MWST-pflichtig?
- Hast du Geschäftseinnahmen in der Steuererklärung deklariert?
- Gibt es ein Geschäftskonto?
- Gibt es Versicherungen oder Verträge?
- Gibt es eine Website oder öffentliche Profile?
In meinem Fall würde ich auch ohne Handelsregistereintrag eine kurze interne Abschlussnotiz machen: Datum der letzten Rechnung, Datum der Geschäftsaufgabe, offene Punkte, erledigte Abmeldungen.
Welche Stellen trotzdem informiert werden sollten
Auch ohne Handelsregistereintrag können diese Stellen relevant sein:
| Stelle | Wann informieren? |
|---|---|
| AHV-Ausgleichskasse | wenn du als selbständig erwerbend angemeldet warst |
| ESTV / MWST | wenn du MWST-pflichtig warst |
| Kantonale Steuerverwaltung | spätestens über die Steuererklärung |
| Bank | wenn ein Geschäftskonto besteht |
| Versicherungen | wenn Geschäftspolicen bestehen |
| Kunden und Lieferanten | wenn laufende Beziehungen bestehen |
Häufige Fehler beim Löschen einer Einzelfirma
Die Löschung selbst ist meist nicht das grösste Risiko. Die Fehler passieren vorher oder danach.
Zu früh löschen trotz offener Rechnungen
Wenn noch Rechnungen offen sind, würde ich die Löschung nicht überstürzen. Du kannst Forderungen zwar weiterhin einziehen, aber organisatorisch wird es unübersichtlich.
Besser:
- letzte Leistungen abschliessen
- Schlussrechnungen stellen
- Zahlungseingänge kontrollieren
- offene Verpflichtungen klären
- danach Löschung vorbereiten
AHV oder MWST vergessen
Die Einzelfirma aus dem Handelsregister zu löschen bedeutet nicht automatisch, dass AHV und MWST erledigt sind.
Gerade bei der AHV ist wichtig, dass die Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit gemeldet wird. Bei der MWST muss geprüft werden, ob eine Schlussabrechnung oder Abmeldung nötig ist.
Geschäftsaufgabe und Steuerabschluss verwechseln
Die Geschäftsaufgabe beendet deine Tätigkeit. Der Steuerabschluss dokumentiert die finanziellen Folgen.
Du solltest deshalb:
- Einnahmen bis zum letzten Tag erfassen
- Ausgaben korrekt verbuchen
- offene Forderungen berücksichtigen
- Geschäftsinventar prüfen
- private Entnahmen sauber dokumentieren
- Belege aufbewahren
Wenn ich grössere Anschaffungen, offene MWST oder gemischte private und geschäftliche Kosten hätte, würde ich für den Abschluss eine Treuhandperson einbeziehen.
Checkliste: Einzelfirma in der Schweiz sauber löschen
| Aufgabe | Erledigt |
|---|---|
| Datum der Geschäftsaufgabe festgelegt | ☐ |
| Letzte Rechnungen gestellt | ☐ |
| Offene Kundenzahlungen geprüft | ☐ |
| Lieferantenrechnungen bezahlt | ☐ |
| Verträge und Abos gekündigt | ☐ |
| Handelsregisterlöschung vorbereitet | ☐ |
| Unterschrift / Beglaubigung geprüft | ☐ |
| Löschungsantrag eingereicht | ☐ |
| AHV-Ausgleichskasse informiert | ☐ |
| MWST-Pflicht geprüft | ☐ |
| Schlussabrechnung MWST vorbereitet, falls nötig | ☐ |
| Steuerunterlagen abgeschlossen | ☐ |
| Geschäftskonto geprüft | ☐ |
| Versicherungen gekündigt oder angepasst | ☐ |
| Website, E-Mail und Profile angepasst | ☐ |
| Belege archiviert | ☐ |
Beispiele aus der Praxis
Beispiele helfen, weil nicht jede Einzelfirma gleich funktioniert.
Beispiel 1: Nebenberufliche Einzelfirma ohne MWST
Anna hatte nebenberuflich eine kleine Einzelfirma für Grafikarbeiten. Sie war nicht MWST-pflichtig und hatte keine Mitarbeitenden. Die Einzelfirma war im Handelsregister eingetragen.
Ihr Ablauf:
- letzte Kundenrechnung stellen
- Zahlungseingang abwarten
- Datum der Geschäftsaufgabe festlegen
- Löschung beim Handelsregisteramt beantragen
- AHV-Ausgleichskasse informieren
- Einnahmen und Ausgaben in der Steuererklärung deklarieren
- Geschäftskonto schliessen
Das ist ein relativ einfacher Fall. Trotzdem sollte Anna die AHV nicht vergessen.
Beispiel 2: Eingetragene Einzelfirma mit offenen Kundenrechnungen
Marco hatte eine Einzelfirma für Beratungsleistungen. Er wollte die Firma sofort löschen, obwohl zwei Kundenrechnungen noch offen waren.
Sinnvoller Ablauf:
- Projektabschluss schriftlich bestätigen
- Rechnungen stellen
- Zahlungsfrist abwarten
- Mahnungen oder offene Beträge klären
- erst danach Löschung einreichen
- Steuerabschluss vorbereiten
In meinem Fall würde ich hier nicht nach dem Motto „weg damit“ handeln. Offene Forderungen brauchen Übersicht, besonders wenn später Nachfragen von Kunden, Steueramt oder AHV kommen.
Beispiel 3: Einzelfirma mit MWST-Pflicht
Sabrina führte eine Einzelfirma mit mehr als CHF 100’000 Umsatz pro Jahr und war MWST-pflichtig. Bei ihr reicht ein Handelsregisterformular nicht.
Ihr Ablauf:
- letzte MWST-relevante Umsätze erfassen
- offene Debitoren und Kreditoren prüfen
- Handelsregisterlöschung vorbereiten
- AHV-Ausgleichskasse informieren
- MWST-Abmeldung oder Schlussabrechnung prüfen
- Abschlussbuchhaltung erstellen
- Steuerunterlagen einreichen
- Belege archivieren
Bei MWST-Pflicht würde ich fast immer genauer hinschauen oder fachliche Unterstützung einholen.
Vergleich: einfache, mittlere und komplexe Löschung
| Fall | Aufwand | Typische Risiken | Empfehlung |
|---|---|---|---|
| Nicht eingetragene Einzelfirma ohne MWST | niedrig | AHV-Abmeldung vergessen | eigene Checkliste reicht oft |
| Eingetragene Einzelfirma ohne MWST | mittel | Handelsregister gelöscht, aber Steuer/AHV offen | kantonalen Ablauf genau prüfen |
| Eingetragene Einzelfirma mit MWST | höher | Schlussabrechnung, offene Forderungen, Steuerfragen | Treuhand prüfen |
| Einzelfirma mit Mitarbeitenden | hoch | Löhne, Sozialversicherungen, Verträge | fachliche Begleitung sinnvoll |
| Einzelfirma mit Warenlager | mittel bis hoch | Inventar, Bewertung, private Übernahme | saubere Abschlussbuchhaltung |
Entwicklung 2026: Was sich beim Löschen einer Einzelfirma verändert
Die wichtigsten Schritte bleiben gleich: Tätigkeit beenden, Handelsregistereintrag löschen, AHV und Steuern klären. Was sich 2026 stärker zeigt, ist die Digitalisierung.
Viele Kantone führen Nutzer immer stärker zu Online-Portalen, digitalen Formularen und elektronischen Signaturen. Zürich nennt etwa die Einreichung über ZHservices und Anforderungen an digitale Dokumente.
Als Trend kann man es so beschreiben:
| Bereich | Früher häufiger | 2026 häufiger |
|---|---|---|
| Handelsregister | Papierformular | Online-Eingabe |
| Unterschrift | physische Beglaubigung | elektronische Signatur oder Beglaubigung |
| Kommunikation | Briefpost | E-Mail / Portal |
| Nachweise | Papierbeilagen | PDF/A und Upload |
| Abklärungen | Telefon / Schalter | Online-Formulare |
Für Nutzer ist das bequemer, aber nicht immer einfacher. Wer keine elektronische Signatur hat oder mit PDF/A nichts anfangen kann, muss genauer lesen oder eine Beglaubigung vor Ort organisieren.
Grafiken in Worten: So sieht der Ablauf aus
Eine hilfreiche Grafik für diesen Artikel wäre ein horizontaler Ablauf mit sechs Stationen:
Geschäftsaufgabe → offene Punkte klären → Handelsregisterlöschung → AHV melden → MWST/Steuern abschliessen → Unterlagen archivieren
Eine zweite Grafik könnte zeigen, dass der Aufwand stark steigt, sobald MWST, Mitarbeitende oder offene Forderungen ins Spiel kommen:
- ohne Handelsregister: niedriger Aufwand
- mit Handelsregister: mittlerer Aufwand
- mit MWST: höherer Aufwand
- mit Mitarbeitenden: hoher Aufwand
Eine dritte Grafik könnte die häufigsten Fehler darstellen. Der grösste Balken wäre „AHV/MWST vergessen“, gefolgt von „zu früh gelöscht“, „offene Rechnungen nicht geklärt“ und „Steuerabschluss unterschätzt“.
FAQ zur Löschung einer Einzelfirma in der Schweiz
Wie lösche ich eine Einzelfirma in der Schweiz?
Wenn die Einzelfirma im Handelsregister eingetragen ist, beantragst du die Löschung beim zuständigen kantonalen Handelsregisteramt. Danach oder parallel solltest du AHV, MWST, Steuern, Bankkonto, Versicherungen und Buchhaltung prüfen.
Muss ich eine Einzelfirma immer aus dem Handelsregister löschen?
Nur wenn sie dort eingetragen ist. Wenn deine Einzelfirma nie im Handelsregister eingetragen war, gibt es dort keinen Eintrag zu löschen. Trotzdem musst du AHV, Steuern und eventuell MWST sauber abschliessen.
Kann ich eine Einzelfirma rückwirkend löschen?
Das kann je nach Kanton nicht möglich sein. Der Kanton Freiburg weist ausdrücklich darauf hin, dass keine rückwirkende Löschung vorgenommen wird. Deshalb solltest du den Antrag stellen, sobald die Tätigkeit definitiv beendet ist.
Was kostet es, eine Einzelfirma zu löschen?
Die Kosten hängen vom Kanton und vom Aufwand ab. Rechne mit möglichen Handelsregistergebühren, Beglaubigungskosten und bei Bedarf Treuhandkosten. Den genauen Betrag findest du beim zuständigen Handelsregisteramt.
Wie lange dauert die Löschung einer Einzelfirma?
Das hängt vom Kanton, der Vollständigkeit des Antrags und möglichen Rückfragen ab. Die formelle Handelsregisterlöschung kann schneller erledigt sein als der steuerliche und buchhalterische Abschluss.
Muss ich die AHV separat informieren?
Ja, wenn du als selbständig erwerbend angemeldet warst. Die Aufgabe der selbständigen Tätigkeit sollte der zuständigen Ausgleichskasse gemeldet werden.
Was passiert mit der Mehrwertsteuer?
Wenn deine Einzelfirma MWST-pflichtig war, musst du die MWST sauber abschliessen. Prüfe, ob eine Abmeldung oder Schlussabrechnung nötig ist. Die ESTV bietet dafür Online-Informationen und Abklärungen zur MWST-Pflicht.
Kann ich später wieder eine Einzelfirma gründen?
Ja. Wenn du später erneut selbständig tätig wirst, kannst du wieder eine Einzelfirma anmelden oder eintragen lassen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Der frühere Abschluss sollte aber sauber dokumentiert sein.
Was passiert mit offenen Rechnungen?
Offene Rechnungen solltest du vor der Löschung möglichst klären. Wenn noch Forderungen bestehen, brauchst du weiterhin eine saubere Übersicht. Die persönliche Haftung verschwindet bei einer Einzelfirma nicht einfach durch die Löschung.
Muss ich mein Geschäftskonto sofort schliessen?
Nicht unbedingt sofort. Ich würde es erst schliessen, wenn alle Zahlungseingänge und Ausgaben erledigt sind. Danach kannst du das Konto saldieren oder in ein Privatkonto überführen lassen, je nach Bank und Situation.
Abschließende Hinweise
Eine Einzelfirma in der Schweiz zu löschen ist 2026 meist kein komplizierter Vorgang, wenn du sauber vorgehst. Der wichtigste Punkt ist die Reihenfolge: erst Tätigkeit und offene Verpflichtungen klären, dann Handelsregisterlöschung beantragen, danach AHV, MWST, Steuern und praktische Verträge abschliessen.
In meinem Fall würde ich mir für diesen Prozess eine kleine Mappe oder digitale Ablage erstellen: Löschungsantrag, Bestätigung des Handelsregisteramts, AHV-Meldung, letzte Buchhaltung, Steuerunterlagen, MWST-Abschluss und Bankbestätigung. So bleibt später alles nachvollziehbar.
Wenn deine Einzelfirma einfach war, ohne MWST und ohne Mitarbeitende, kannst du vieles selbst erledigen. Wenn MWST, Mitarbeitende, Warenlager, offene Forderungen oder grössere Investitionen im Spiel sind, lohnt sich fachliche Hilfe.
Steuern KMU Schweiz: Was kleine und mittlere Unternehmen 2026 wissen müssen
